Versicherung Betrieb

Versicherung für den Betrieb und das Betriebsgebäude …

Zu unterscheiden ist die Versicherung für den Betrieb und das Betriebsgebäude.

Der Inhalt des Gebäudes, alle beweglichen Sachen, gehört zum Betrieb; das sind die kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtungen mit dem Warenlager und Vorräte.

Zum Gebäude, dem Objekt, zählt alles mit der Mauer verbundene. Die Haustechnik, wie Lift und Klimaanlage, sollte durch einen Gutachter dem Gebäude zugeordnet werden.

Prinzipiell können zu sämtlichen technischen Versicherungen auch die entsprechenden Betriebsunterbrechungen versichert werden.

Voraussetzung für eine Leistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein versicherter Sachschaden. Dies bedeutet einerseits, dass sich die Betriebsunterbrechung auf den Ausfall einer versicherten Maschine begründet oder andererseits die Folge einer der unten angeführten versicherten Schäden ist.

  • Feuerschaden
  • Sturm-, Hagel- oder Schneedruckschaden
  • Leitungswasserschaden
  • Einbruchdiebstahlschaden
  • Glasbruchschaden

Bei einer BU Versicherung für zusätzliche Gefahren müssen die eingeschlossenen Risiken taxativ angeführt sein. Eine Auflistung der v

ersicherbaren Gefahren finden Sie hier als PDF-Dokument.

Mögliche Gefahren oder Risiken für Ihren Betrieb sollten analysiert und die daraus entstehenden Kosten berechnet werden.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag (der versicherten Maschine) der letzten 12 Monate.
Zwei sehr wichtige Versicherungen um das betriebliche Risiko abzusichern ist die Maschinenbruchversicherung und die BUFT.

Eine spezielle Form der Betriebsversicherung ist die BUFT – Betriebsunterbrechnungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tatige. Mit der BUFT haben vor allem Ein-Personen-Unternehmen und KMU die Möglichkeit einen Ausfall abzusichern.

Mit der BUFT ist einerseits eine Betriebsunterbrechung aufgrund eines Sachschadens versichert, der z.B. durch folgende Ereignisse verursacht wird:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Einbruchdiebstahl oder Vandalismus
  • Austreten von Leitungswasser
  • Sturm, Hagel, Schneedruck
  • Erdrutsch oder Felssturz

Andererseits bietet die BUFT Ersatzleistung bei 100% Erwerbsunfähigkeit der betriebsleitenden Person in Folge von KrankheitUnfall oder Quarantäne. Die wichtigste Voraussetzung für eine Ersatzleistung ist die Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent; es ist auch keine überwachende Aufgabe oder leichte Bürotätigkeit gestattet.

Mit der Maschinenbruchversicherung werden nicht nur große und industrielle Betriebe angesprochen, die einen Maschinenstillstand durch Aktivierung anderer Kapazitäten oder Standorte den Schaden minimieren können.

Betriebsversicherung

Vor allem für Klein- und Mittelbetriebe, bei denen der Ausfall einer (der) wichtigen Maschine eine gravierende und kostspielige Betriebsunterbrechung bedeutet, ist eine Maschinenbruchversiche

rung zusätzlich zur BUFT ratsam.

Versichert werden können mit einer Maschinenbruchversicherung sämtliche Maschinen, mechanische Einrichtungen und Apparate, egal ob neu oder gebraucht. Die Deckung kann für einzelne oder genau definierte Maschinen erfolgen oder für eine ganze „Produktionsstraße“. Versicherungsschutz besteht jedoch nur am Versicherungsort.

Die versicherten Gefahren sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen durch

  1. Menschliches Versagen z.B. Bedienungsfehler, Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit
  2. Technische Gefahren z.B. Material-, Guss- und Herstellungsfehler
  3. Innere Einflüsse z.B. Implosion, Wassermangel, Versagen von Mess- oder Sicherheitseinrichtungen
  4. Naturgewalten wie Sturm, Schneedruck, Frost
  5. Von außen mechanisch einwirkende Ereignisse (böswillige Beschädigung oder ein Gegenstand fällt auf das versicherte Gerät…)
  6. Wirkung der elektrischen Energie (z.B. Überspannung, Kurzschluss, Kontaktfehler,…)

Bauteile mit Halbleitertechnik sowie interne Datenträger sind nur gegen unmittelbar von außen wirkende Gefahren versichert, welche Schäden verursachen die visuell ohne Hilfsmittel erkennbar sind.

Andere Gefahren (z.B. Brand, Einbruchdiebstahl, Hochwasser…) sind standardmäßig nicht gedeckt, können aber durch Zusatzvereinbarungen in die Maschinenbruchversicherung mit aufgenommen werden.

Auch müssen etwaige Folgekosten, wie Aufräumkosten, Bergekosten sowie Erd- und Bauarbeiten bei einer Maschinenbruchversicherung extra eingedeckt werden.

Der Versicherungswert, ist der Neuwert plus Besorgungskosten (Fracht, Zölle, Montage…) und ist grundsätzlich ohne USt berechnet, außer der Versicherungsnehmer ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Grundsätzlich gilt, wie bei allen Versicherungen, dass die Obliegenheiten eingehalten werden müssen.
Bei der technischen Sparte ist speziell auf die Wartungspflicht hinzuweisen.

Weitere Versicherungen mit denen das betriebliche Risiko abgedeckt werden kann:

Baugeräteversicherung
Hier gibt es die Kasko-Baugeräteversicherung, die ähnlich einer KFZ-Kaskoversicherung ist und einen inneren Betriebsschaden (z.B. Motorschaden) ausschließt. Im Gegensatz dazu die Versicherung für fahrbare Maschinen und Geräten, die auch einen inneren Betriebsschaden deckt. Nicht in eine Baugeräteversicherung eingeschlossen sind in jedem Fall Fahrzeuge, die hauptsächlich zum Güter- oder Personentransport dienen (LKW-Kipper, Mannschaftsbus).

Elektrogeräteversicherung
Damit versichert sind elektrische Anlagen wie TelefonanlageBüromaschinenKassenautomaten.
Mit einer Elektrogeräteversicherung nicht versicherbar sind EDV-Anlagen.

Elektronikversicherung
Mit dieser Versicherung sind alle elektronischen und elektromagnetischen Anlagen und Geräte (EDV-Anlageelektronische Druckanlage, Röntgenapparat…) geschützt. Die Elektronikversicherung schützt insoweit, als dass jene Risiken gedeckt sind, die von einem Wartungsvertrag ausgeschlossen werden. Wichtig ist, dass dies eine Sachversicherung für die Hardware ist. Nicht versicherbar sind externe Datenträger, die Software und Daten.

Softwareversicherung
Ergänzend zur Elektronikversicherung, mit der die Hardware abgesichert ist, empfiehlt sich ein Versicherungsschutz für die Software. Die Daten können sich auch auf einem externen Datenträger befinden. Dabei übernimmt die Softwareversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung und neuerliche Eingabe der Daten.
Aber Achtung: Mit einer Softwareversicherung nicht versicherbar ist der Datenverlust durch Schadsoftware wie Viren oder Trojaner.

Photovoltaikversicherung
Eine Sonderform der Elektronikversicherung ist die Photovoltaikversicherung. Abgesichert sind sowohl Schäden die eine menschliche Ursache haben, als auch aufgrund technischen Gebrechens. Gedeckt sind weiter, Risiken aus der Natur wie BlitzschlagWasserSchneedruck etc. Wenn die Photovoltaikanlage nicht nur dem Eigenbedarf dient, ist eine Erweiterung der Photovoltaikversicherung auf den Ertragsausfall möglich. Dies bedeutet, der Versicherer vergütet den Einspeistarif, welcher in der Zeit der Schadensbehebung nicht lukriert werden kann.