Für die Inanspruchnahme von Privatärzten …
Bei einer Privatarztversicherung oder auch Privatpatientversicherung haben Sie die freie Wahl unter den niedergelassenen Ärzten. Somit können Sie auch in den Genuss einer Behandlung eines Privatarzt ohne sich über die Kosten Gedanken zu machen.
Die Privatarztversicherung verhilft Ihnen zu einer Behandlung die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden wie z.B. ganzheitliche Methoden.
In den Versicherungsumfang mit eingeschlossen sind auch Medikamente und Heilbehelfe, die Ihnen der Facharzt Ihres Vertrauens verschreibt sowie Laboruntersuchungen bis hin zu Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind Passes.
Die Höhe der Prämie hängt natürlich vom vereinbarten Leistungsumfang und einem etwaigen Selbstbehalt ab. Aber auch der Gesundheitszustand und das Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn werden für die Berechnung der Prämie herangezogen.
Nicht von einer privaten Krankenversicherung eingeschlossen sind kosmetische Behandlungen und Operationen (und deren Folgen), die ohne medizinische Indikation durchgeführt werden.
Die Kosten für Zahn- und Kieferbehandlungen wie z.B. Zahnimplantate können durch eine Erweiterung Ihrer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden.
Viele private Krankenversicherungen bieten an, dass Sie Teile Ihrer Prämie zurückerhalten wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Gesund sein zahlt sich also aus.