Versicherung Verkehrsrechtsschutz

Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung für Kosten und Beratung …

Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und trägt die daraus entstehenden Verfahrenskosten.

Fahrzeug RechtsschutzversicherungSpeziell für die Teilnahme am Straßenverkehr wurde die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung geschaffen. Diese kann auf alle Fahrzeuge oder einzelne Fahrzeuge einer Person abgeschlossen werden.

Im Rahmen einer Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung beraten Sie die Experte des Versicherers in rechtlichen Fragen, empfehlen und/oder beauftragen einen Rechtsanwalt.

Neben dieser beratenden Funktion deckt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten ab, die aus dem Verfahren entstehen. Davon ausgenommen sind aber Geldstrafen bzw. Kapitalleistungen bei einer Verurteilung.

Wenn z.B. der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht und es dann zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt, stellt die Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung Unterstützung in Form eines Rechtsvertreters und Verfahrenskostenübernahme.

Auch wenn Ihnen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit ein Entzug des Führerscheines droht erhalten Sie anwaltliche Unterstützung.

Es ist auch möglich, mit einer Fahrzeug-Vertragsrechtsschutzversicherung Ansprüche aus dem Kaufvertrag geltend zu machen, oder bei Unstimmigkeiten mit einer Kfz-Werkstatt Hilfe zu erhalten.

Wenn Sie ein Fahrzeug lenken das nicht in Ihrem Eigentum steht, hilft Ihnen bei rechtlichen Problemen die Lenker-Rechtsschutzversicherung.

Diese Rechtsschutzversicherung dient zur Geltendmachung Ihrer Schadensforderung bzw. zur Abwehr gegen Sie erhobene Ansprüche.

Durch eine Rechtsschutzversicherung sind keine Sach- und Personenschäden gedeckt.

Aber Achtung: Sollte sich bei einer Rechtsstreitigkeit herausstellen, dass der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten missachtet hat, dazu zählt das Lenken des Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss, werden die Verfahrenskosten nicht übernommen.

Eine weitere Obliegenheit ist, wie bei allen Schadensfällen, die umgehende Meldung an den Versicherer.

Zu beachten ist auch, dass Sie im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung keine Dienstleistungen beauftragen (Rechtsanwalt, Gutachter…) ohne die Einwilligung des Versicherers einzuholen. Es besteht die Gefahr, dass diese Kosten nicht übernommen werden.

Wichtig ist weiter, dass es bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit gibt. In diesem Zeitraum auftretende Schadensfälle sind nicht gedeckt. Damit verhindert der Versicherer, dass eine Versicherung abgeschlossen wird wenn bereits eine Rechtsstreitigkeit anhängig bzw. absehbar ist.

Andererseits gibt es eine Nachhaftung. Dies bedeutet, dass für einen Schadensfall der während der Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung eintritt, allerdings erst innerhalb zweier Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages bekannt wird, Versicherungsschutz besteht.