Es wird Zeit für einen Wechsel …
Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit Ihre Versicherungspolizzen?
Passen Ihre Versicherungern noch zu Ihrer aktuellen Lebenssituation?
Ihr Versicherungsbedarf ändert sich im Laufe der Jahre. Wenn sich die Ausstattung Ihrer Wohnung ändert, sollte die Versicherungssumme Ihrer Haushaltsversicherung angepasst werden.
Haben Sie eine selbständige Tätigkeit aufgegeben, können Sie den Leistungsumfang Ihrer Rechtsschutzversicherung verringern.
Nehmen Sie diese Anpassung Ihres Versicherungsvertrages zum Anlass, um ein Angebot nicht nur von „Ihrem“ Versicherer, sondern auch von anderen Versicherungsunternehmen einzuholen.
Gibt es Versicherungen mit mehr Leistung zum selben Geld?
Versicherer passen die Angebote ihrer Polizzen regelmäßig an die gesellschaftlichen Veränderungen an.
Neue Produkte kommen auf den Markt; aus Marketinggründen werden Versicherungen mit niedrigen Prämien angeboten.
Ein Vergleich zahlt sich aus.
Dieser Vergleich ist aber für den Laien mitunter nicht einfach. So sind in einem Versicherungsvertrag bestimmte Klauseln enthalten und in einem anderen nicht.
Um sicher zu gehen, dass Sie das Versicherungsprodukt erhalten das auf Sie zugeschnitten ist, wenden Sie sich an einen unserer Versicherungsspezialisten.
Beim Wechsel einer Versicherung gilt es einiges zu beachten.
Grundsätzlich werden Versicherungsverträge mit einer bestimmten Laufzeit oder für unbestimmte Zeit abgeschlossen. In vielen Verträgen findet sich die sogenannte Verlängerungsklausel. Dies bedeutet, dass sich ein Vertag automatisch um ein Jahr verlängert, wenn dieser nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit fristgerecht gekündigt wird.
Bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung beträgt die Kündigungsfrist IMMER 1 Monat, bei anderen Verträgen zwischen 1 und 3 Monate. Die genaue Kündigungsfrist und die zulässige Form (Brief, Mail….) der Kündigung entnehmen Sie den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages.
Wichtig ist auch zu beachten, dass es bei Versicherungen eine Wartefrist gibt. Am Anfang eines Vertrages sind Versicherungsfälle nicht gedeckt. Zweck der Wartezeit ist für den Versicherer, gewisse Versicherungsfälle auszuschließen, deren zukünftiger Eintritt bereits bei Versicherungsbeginn erkennbar ist, die aber noch nicht eingetreten sind.
Ausführliche Informationen erhalten Sie von unseren Versicherungsexperten, die sich im Versicherungsdschungel zurecht finden.