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Ausbildung

Die Ausbildung für Gefährliche Stoffe beginnt bereits zu einem sehr frühen Ausbildungszeitpunkt mit dem Branddienst/Schadstoff-Lehrgang, bei welchem Kenntnisse und Fähigkeiten gelehrt werden, die bei einfachen Schadstoffeinsätzen von jeder Feuerwehr benötigt werden. Dazu gehören die Gefahrgutkennzeichnung und Möglichkeiten zur Informationseinholung sowie die praktische Anwendung des Gefahrgut-Ersteinsatz-Sets der Feuerwehr und einfache Dekontaminationsmaßnahmen.

Im Schadstoff 2 Lehrgang werden ergänzend dazu weitere für den Schadstoffeinsatz notwendige Kompetenzen vermittelt. Dies sind vor allem vertiefte Kenntnisse über die Kennzeichnung von Gefahrgutbehältern und -transporten auf der Straße, der Schiene und der Luft, Einsatztaktik und Aufgaben der Sondereinheiten in den verschiedenen Alarmstufen, Gerätekunde, die praktische Abwicklung sowie Maßnahmen nach Beendigung der Schadstoffeinsätze. Ebenfalls werden Grundkenntnisse zum Schadstoffeinsatz auf Gewässern sowie Verhaltensregeln für die Mithilfe beim Aufbau einfacher Ölsperren vermittelt. Insbesondere erfolgt auch die Ausbildung hinsichtlich Schutzbekleidung im Schadstoffeinsatz sowie die Ausbildung zum Chemikalienschutzanzug(CSA)- Träger in diesem Lehrgang.

Die Spezialistenaus- und weiterbildung erfolgt durch Chemie- und Technikexperten in theoretischen und praktischen Übungseinheiten sowie durch Spezialseminare an der Landesfeuerwehrschule. Neben den Grundlagen im Gefährliche Stoffe Einsatz (GAMS- und 3A-Regel, rechtliche Fragen) liegt der Fokus der Ausbildung auf das Anlegen und Arbeiten mit Schutzanzügen, GSF- und Gerätekunde, Abdichten und Auffangen, Tankwagenkunde, Chemikalien und deren Eigenschaften, Messtechnik und Dekontamination. In einer weiteren Sonderausbildung werden Einsatztaktik und Einsatzleitung sowie das Arbeiten mit dem ELF (Einsatzleitfahrzeug) bei GS-Einsätzen gelehrt. Quartalsmäßige Zugs-Übungen sowie Großübungen bei Industrie- und Gewerbebetrieben und den zahlreichen Thermen und Freibädern im Burgenland, bei denen die lokalen Wehren gemäß Alarmierungsordnung G1 und G2 miteinbezogen werden, schaffen weiteres praktisches Wissen und vertiefen die Kenntnisse im Einsatzablauf. Die aktive Mitarbeit im Sachgebiet 6.1 Gefahrgutdienst und 6.3 Strahlenschutzdienst des Landesfeuerwehrverbandes sowie im ÖBFV Sachgebiet 4.6 Gefährliche Stoffe sichern aktuelles Wissen und Information.

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